Leuchtpunkt Lehmener Würzlay mit Razejungewingert
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Blick vom "Aussoniusstein", einem der vielen Aussichtspunkte an dem 11,3 km langen Themenweg "Würzlaysteig"
Gemäß § 1 Abs. 2 BITV RP in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union vom 11.10.2018 (L256/105) wird zur Barrierefreiheit Folgendes erklärt:
Die Ortsgemeinde Lehmen, Hauptstraße 71, 56332 Lehmen ist bemüht, ihren Webseitenauftritt im Einklang mit der BITV RP barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit
Die Webseite www.gemeinde-lehmen.de ist derzeit nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar.
Sie verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache und Gebärdensprache.
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Einzelne Inhalte/Texte heben sich nicht durch genug Kontrast ab und sind daher ggf. nur eingeschränkt ohne Farben nutzbar.
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Dokumente aus Büroanwendungen (z.B. PDF-Dokumente) sind ggf. nicht barrierefrei.
Ein Teil der PDF-Dokumente und Formulare ist nicht barrierefrei.
Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass ein Nachpflegen der Funktionen bei den bereits bestehenden Inhalten unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden.
Feedback zur Barrierefreiheit der Webseite gemeinde-lehmen.de richten Sie bitte an folgende Stelle:
Gemeinde Lehmen
Internet-Team
Hauptstraße 71
56332 Lehmen
E-Mail: webmaster[at]gemeinde-lehmen.de
Sie können auch gerne das Kontaktformular auf dieser Seite nutzen. Wenn Sie über keine E-Mail-Adresse verfügen, teilen Sie uns bitte in Ihrer Nachricht eine alternative Möglichkeit mit, wie wir mit Ihnen in Kontakt treten können (z. B. via Telefon oder Postanschrift)
Diese Erklärung wurde am 26.01.2021 erstellt. Diese Erklärung wurde auf Basis einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Form einer vom Internet-Team der Ortsgemeinde durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 26.01.2021 überprüft.
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb[at]msagd.rlp.de