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Leuchtpunkt Lehmener Würzlay mit Razejungewingert
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Unter dem Namen Liomena wird 865 nach Christus Lehmen, die älteste Weinbaugemeinde der Untermosel,
zum ersten Mal urkundlich erwähnt.
Der Ortsteil Moselsürsch wurde urkundlich im Jahr 964 erstmals erwähnt.

Blick vom "Aussoniusstein", einem der vielen Aussichtspunkte an dem 11,3 km langen Themenweg "Würzlaysteig"

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Der Mosel-Radweg führt in Lehmen unmittelbar am Weinberg-Erlebnispfad vorbei
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Streit Den Lehmener Kleingartenbesitzern droht der Abriss ihrer Häuschen – VG-Chef Bruno Seibeld stellt Planentwurf in Aussicht

Von unserem Redakteur Volker Schmidt

Lehmen. Seit Jahren müssen sie um ihre Rückzugsmöglichkeit bangen: die Besitzer der 28 Schrebergärten am Lehmener Moselufer. Der Kreis Mayen-Koblenz muss die in den Gärten stehenden Häuschen und Zäune nämlich abreißen lassen, weil der Bebauungsplan für das Gelände fehlt (die RZ berichtete). Trotz einiger Beteuerungen vonseiten der politischen Verantwortlichen, den Schrebergärtnern bei ihrem Kampf um den Erhalt der Hütten zu helfen, ist bislang nichts passiert.

Hintergrund: 1986 verkaufte die Gemeinde Lehmen die Grundstücke und wies diese im Flächennutzungsplan als Grünfläche und Kleingartengelände aus. Einen Bebauungsplan hatte sie aber nicht aufgestellt. Ein Fehler, von dem die neuen Besitzer nichts ahnten. „Wir hätten doch damals keine 30 Mark pro Quadratmeter dafür bezahlt, wenn wir gewusst hätten, dass wir darauf nichts bauen dürfen“, sagt Wolfgang Siebrand, einer der Betroffenen. Bei einer Überprüfung anlässlich der Planungen zur zweiten Schleusenkammer fiel dieser Fehler dem Wasser- und Schifffahrtsamt auf. Der Kreis ordnete den Abriss an und gewährte eine Schonfrist von fünf Jahren. An dieser Ausgangslage hat sich bis heute nichts geändert, wie der Kreis auf Anfrage bestätigt.

Wolfgang Siebrand hält sich gern auf seinem Grundstück am Moselufer auf, das er von seinen Eltern übernommen hat. Dem Häuschen droht allerdings der Abriss. Schon seit Jahren versucht der Lehmener, dies zu verhindern.Foto: Volker Schmidt Mehr als zwei Jahre sind nun bereits abgelaufen. Ende 2012 hatte der Ortsgemeinderat beschlossen, für das Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Eine problematische Angelegenheit, denn die Grundstücke liegen in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet. Verbandsgemeinde-Bürgermeister Bruno Seibeld hatte sich der Angelegenheit damals selbst angenommen. Noch befindet sich die Sache aber „in Arbeit“, wie Seibeld auf Nachfrage der RZ sagt. „Das muss ich auf meine Kappe nehmen, weil ich ja gesagt habe, dass ich mich darum kümmere“, so der Verwaltungschef, der davon ausgeht, dass man im März oder April mit dem Vorschlag für den Bebauungsplanentwurf in den Gemeinderat gehen könne. Hoffnung machen will Seibeld Wolfgang Siebrand und den anderen Grundstücksbesitzern aber noch nicht. „Ich kann ihm keine Garantie geben, dass das zum Erfolg führt.“

Nichts gegen die Bebauung hat auch der Lehmener Bürgermeister Günter Deis: „Aus meiner Sicht haben die Häuschen in den vergangenen 30, 40 Jahren niemanden gestört. Und ich habe auch nicht gehört, dass sie die Baustelle an der Schleuse stören könnten.“ Vonseiten der Gemeinde warte man nur auf den Bebauungsplanentwurf der Verbandsgemeinde.

In dem Bebauungsplan wird es laut Seibeld nur textliche Festsetzungen geben. „Wir waren uns darüber einig, dass es keinen Planungsauftrag an ein Büro geben wird, der Geld kostet.“ Man wolle das Gebiet als Freizeitgelände ausweisen – ohne Abwasserbeseitigung, Wasserzufuhr oder Stromanschluss. „Ein Anhörverfahren könnte nach dem Beschluss über den Planentwurf stattfinden“, so Seibeld, der betont: „Wir wollen alles in die Waagschale werfen.“ Die Schrebergärtner wären zu Kompromissen bereit. „Selbst wenn wir die Auflage bekommen würden, dass wir die Häuser verkleinern sollen, wäre das noch akzeptabel“, sagt Siebrand. Wenn man auf den Grundstücken aber keine Häuser, nicht mal Zäune aufstellen dürfe, seien diese nichts mehr wert. „Viele von uns sind ja in dem Alter, in dem man darüber nachdenken muss, das Grundstück irgendwann auch mal zu verkaufen. So können wir das nicht.“
RZ Koblenz und Region vom Mittwoch, 28. Januar 2015, Seite 19